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Im Trauerfall familiär, preiswert und fair |
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Auch wenn der Gedanke an den dereinstigen Tod in vielen Menschen Unbehagen auslöst, ist es notwendig Vorsorge zu treffen. Nach dem Wegfall des Sterbegeldes am 01.01.2004 müssen die Angehörigen eines Verstorbenen nun sämtliche mit dessen Tod verbundenen Kosten selbst tragen. Vielfach reichen die hinterlassenen finanziellen Mittel nicht aus um alle Kosten decken zu können. Diese müssen dann die Angehörigen tragen.
Das “Bestattungshaus Schüppel” bietet mit seiner Bestattungsvorsorge eine Lösung um Ihre Angehörigen vor diesen Kosten zu schützen und gleichzeitig die dereinstigen Modalitäten selbst zu regeln, denn nur Sie wissen, wie Sie sich Ihren dereinstigen Abschied von dieser Welt vorstellen und was Sie für angemessen halten.
Wie funktioniert das?
In einem persönlichen Gespräch, bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro, reden wir über Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Bestattungsart und
Trauerfeierlichkeiten. Dabei erfassen wir z.B. auch Ihre Wünsche für den Blumenschmuck und eventuellen Liedern, die gespielt oder gesungen werden sollen.
Im Anschluss ermitteln wir daran anknüpfend den dereinstigen Finanzbedarf. Dabei werden nicht nur die Bestatterkosten, sondern auch die nicht unerheblichen Kosten für den Friedhof, das Trauerbrot, die Grabpflege, die Auflösung Ihres Haushaltes, die evtl. Mietkosten über den Tod hinaus, die Nachzahlungen für Versicherungen und Mietnebenkosten usw. nach heutigen Massstäben berücksichtigt. Dazu halten wir beispielsweise die derzeitigen Gebührenlisten einiger Friedhöfe unserer Region bereit und lassen Angebote von lokalen Unternehmen erstellen.
Sobald alle Kosten bekannt sind ermitteln wir den Gesamtbedarf als Summe und erstellen ein Angebot zur Absicherung über eine Sterbegeldversicherung. Damit können Sie mit niedrigen monatlichen Beiträgen oder Einmalzahlung ohne Gesundheitsfragen und lebenslangen Versicherungsschutz die ermittelten Kosten optimal decken.
Überzeugen Sie sich selbst, indem Sie sich nachfolgend ein eigenes Angebot erstellen lassen.
Alle Ihre Wünsche halten wir dann im Bestattungsvorsorge-Vertrag schriftlich und verbindlich fest. Sie erhalten Ihre persönliche “Vorsorge-Card” auf der alle notwendigen Informationen für Ihre Angehörigen, Behörden usw. enthalten sind. Die Vorteile für Sie sind unter anderem die, dass nur Sie die Möglichkeit haben an den von Ihnen getroffenen Festlegungen etwas zu ändern. Angehörige können selbst nach Ihrem dereinstigen Tod nichts an den von Ihnen getroffenen Regelungen verändern.
Im dereinstigen Todesfall informieren uns diese über Ihr Ableben und wir kümmern uns darum, dass all Ihren Wünschen und Festlegungen entsprochen wird. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Sterbegeldversicherung zur Auszahlung gebracht wird. Ein eventueller Überschuss, nach Abzug der Bestattungskosten und aller übrigen Kosten, wird der Erbmasse zugeführt.
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