Häufige Fragen zur Bestattung

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Bestattung — verständlich und ohne Fachchinesisch. Die Antworten beziehen sich auf das sächsische Bestattungsgesetz (SächsBestG). Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.


1. Wenn der Tod eintritt

Was muss ich tun, wenn jemand zu Hause stirbt?

Rufen Sie sofort einen Arzt. Nur ein Arzt kann den Tod offiziell feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen.

  • Hausarzt — erste Anlaufstelle
  • Notarzt: 112 — wenn Hausarzt nicht erreichbar
  • Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 — bundesweit, rund um die Uhr

Was macht der Arzt beim Hausbesuch?

Der Arzt untersucht den/die Verstorbene(n) gründlich und stellt bei einem natürlichen Tod die Todesbescheinigung aus. (§ 13 SächsBestG)

Kommt ein Notarzt, kann er zunächst auch nur eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen — ein weiterer Arzt muss dann die eigentliche Leichenschau durchführen.

Wer ruft den Arzt, wenn jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim stirbt?

  • Krankenhaus → das Haus veranlasst alles selbst (§ 10 SächsBestG)
  • Pflegeheim / Hospiz → die Einrichtungsleitung oder das Personal ruft den Arzt (§ 12 SächsBestG)

Sie müssen dort nichts selbst organisieren — Sie werden benachrichtigt.

Warum hat der Arzt die Polizei gerufen?

Der Arzt ist gesetzlich verpflichtet, die Polizei zu informieren, wenn die Todesursache für ihn unklar ist oder Hinweise auf einen unnatürlichen Tod vorliegen. (§ 13 SächsBestG)

Das ist kein Vorwurf an Sie — es ist eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Die Polizei war da — kann ich trotzdem selbst ein Bestattungsunternehmen wählen?

Ja, die freie Wahl bleibt Ihnen erhalten. Die Polizei beauftragt nur die Überführung an einen festgelegten Ort. Wen Sie danach mit der Bestattung beauftragen, entscheiden ausschließlich Sie.

Tipp: Sie können die Beamten vor Ort auch bitten, direkt Ihr Wunsch-Bestattungshaus zu kontaktieren.


2. Formalitäten & Fristen

Wer bezahlt die Todesbescheinigung?

Die Todesbescheinigung ist eine privatärztliche Leistung — die Krankenkasse übernimmt sie nicht (Leistungen enden mit dem Tod). Die Kosten trägt, wer auch die Bestattung bezahlt. (§ 11 SächsBestG)

Wann kann die Bestattung frühestens stattfinden?

Frühestens 48 Stunden nach dem Tod — und erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. (§ 19 SächsBestG)

Bis wann muss die Bestattung stattgefunden haben?

Innerhalb von 8 Werktagen nach dem Tod (Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht). (§ 19 SächsBestG)

Beispiel: Stirbt jemand am Freitag, muss die Bestattung bis zum übernächsten Mittwoch stattgefunden haben.

Eine Fristverlängerung ist auf Antrag beim Gesundheitsamt möglich — kostenpflichtig.

Was ist Bestattungspflicht — und wen trifft sie?

Nächste Angehörige sind gesetzlich verpflichtet, für eine Bestattung zu sorgen — unabhängig vom Verhältnis zum/zur Verstorbenen und unabhängig davon, ob genug Geld vorhanden ist. (§ 10 SächsBestG)

Reihenfolge: Ehegatte → Kinder → Eltern → Geschwister → …
Bei mehreren Kindern trifft die Pflicht zunächst das älteste usw.

Die entstandenen Kosten können aus dem Nachlass zurückverlangt werden. Bei Unklarheiten empfehle ich, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Liegt ein Bestattungsvorsorgevertrag vor, übernimmt das beauftragte Bestattungshaus die Pflicht. (§ 10 Abs. 2 SächsBestG)

Gibt es niemanden, der die Pflicht erfüllt, handelt das Ordnungsamt — auf Kosten des Bestattungspflichtigen. Besser: selbst aktiv werden.

Wann soll ich Sie anrufen?

Sie können mich jederzeit anrufen — auch schon bevor der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat.

Sobald die Todesbescheinigung vorliegt, kann ich auch die hygienische Versorgung und Überführung übernehmen.

Rund um die Uhr erreichbar: 03723 679 679


3. Versorgung des/der Verstorbenen

Wie lange darf der Verstorbene zu Hause bleiben?

Bis zu 24 Stunden. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. (§ 16 SächsBestG)

Ausnahmen: Polizei beschlagnahmt den Verstorbenen, oder der Arzt benötigt mehr Raum für seine Untersuchung.

Was soll ich bereit halten, wenn Sie zur hygienischen Versorgung zu mir nach Hause kommen?

  • 2 Waschlappen & 2 Handtücher
  • Gefäß mit warmem Wasser
  • Dusch- oder Badezusatz (den der/die Verstorbene benutzt hat)
  • Straffes Bettlaken (kein Spannbettlaken)
  • Mülltüte für Verbrauchsmaterial

Darf ich den Verstorbenen selbst waschen und ankleiden?

Ja — sofern keine ansteckende oder meldepflichtige Krankheit vorlag. Ich begleite Sie dabei gern, wenn Sie das möchten.

Welche Kleidung kann der/die Verstorbene tragen?

Eigene Kleidung ist immer die schönste Wahl — sie spiegelt die Persönlichkeit des/der Verstorbenen wider und erleichtert die Wiedererkennung bei einer Aufbahrung.

Gern nehme ich entgegen: Lieblingspullover, Anzug, Rock, Hose, Unterwäsche, Socken oder Strumpfhosen. Wenn Sie keine eigene Kleidung haben möchten, halte ich auch Sterbehemden bereit.

Welche Behördengänge kann ich selbst erledigen?

Das besprechen wir gemeinsam — je nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten. Wir klären offen, was Sie selbst übernehmen können und was wir für Sie erledigen sollten.


4. Bestattungsarten

Welche Bestattungsarten gibt es in Sachsen?

In Sachsen unterscheiden wir grundsätzlich zwischen Erdbestattung und Feuerbestattung.

Was ist eine Erdbestattung?

Die älteste Bestattungsform: Der/die Verstorbene wird im Sarg der Erde übergeben.

Was ist eine Feuerbestattung?

Der/die Verstorbene wird in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche kommt in eine Aschekapsel und muss anschließend auf einem Friedhof beigesetzt werden.

Wer entscheidet über Bestattungsart und Beisetzungsort?

Der/die Bestattungspflichtige entscheidet — es sei denn, der/die Verstorbene hat zu Lebzeiten selbst Verfügungen getroffen (z.B. Bestattungsvorsorgevertrag, Patientenverfügung). (§ 13 SächsBestG)

Was ist eine anonyme Beisetzung?

Möglich bei Erd- und Urnenbeisetzung: Termin und Ort der Beisetzung sind den Angehörigen nicht bekannt.

⚠️ Diese Entscheidung ist endgültig — eine Umbettung ist im Regelfall nicht möglich. Bitte gut überlegen.

Was ist eine Seebestattung?

Nach der Einäscherung wird die Asche an eine spezialisierte Reederei übergeben, die sie in ausgewiesenen Meeresgebieten beisetzt — anonym oder mit Angehörigen an Bord.


5. Feuerbestattung — häufige Fragen

Was ist die „zweite Leichenschau”?

Vor jeder Einäscherung untersucht ein Rechtsmediziner den/die Verstorbene noch einmal. Hintergrund: Durch die Einäscherung werden alle möglichen Beweise eines unnatürlichen Todes unwiederbringlich vernichtet. (§ 18b SächsBestG)

Gibt der Rechtsmediziner grünes Licht → das Gesundheitsamt stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus → Einäscherung kann stattfinden.

Ergeben sich Unklarheiten → Beschlagnahme und polizeiliche Ermittlung. Auf die Dauer haben wir keinen Einfluss.

Brauche ich bei einer Feuerbestattung wirklich einen Sarg?

Ja. Jede(r) Verstorbene muss — unabhängig von der Bestattungsart — in einen Sarg gelegt werden. (§ 16 SächsBestG) Bei der Feuerbestattung ist das Holz des Sarges sogar technisch notwendig für den Einäscherungsprozess.

Wie lange habe ich Zeit, die Urne beizusetzen?

Maximal 6 Monate ab dem Tag der Einäscherung. (§ 19 SächsBestG)

Darf ich die Urne zu Hause aufbewahren oder im Garten beisetzen?

Nein. In Sachsen gilt die Friedhofspflicht: Urnen dürfen nur auf Friedhöfen, ausgewiesenen Bestattungsplätzen oder in seltenen Fällen in Kirchen beigesetzt werden. (§ 1 & § 18 SächsBestG)


6. Trauerfeier & Abschied

Was ist eine Trauerfeier zur Beisetzung?

Bei Erd- und Feuerbestattung kann eine Trauer- oder Gedenkfeier auf dem Friedhof stattfinden, in deren Rahmen dann die Beisetzung erfolgt. Alle Konfessionen sind möglich.

Was ist eine Trauerfeier mit anschließender Überführung?

Hier findet die Trauerfeier am Heimatort statt, die Beisetzung aber woanders. Häufig genutzt, wenn:

  • Abschied am offenen Sarg vor einer Feuerbestattung gewünscht wird
  • Trauerfeier im Heimatort, Urnenbeisetzung später im kleinsten Kreis
  • Bestattungsort und Wohnort der Familie auseinanderliegen

Die Angaben beruhen auf dem sächsischen Bestattungsgesetz (SächsBestG) und wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Bitte beachten Sie auch unseren Haftungsausschluss. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.

Noch Fragen? Ich bin rund um die Uhr für Sie da.
03723 679 679 — Enrico Schüppel