Parkplatzinfo wegen Bauarbeiten

Ab heute ist die Dresdner Straße ab Einmündung Schulstraße bis zum Ende des Altmarkts wegen Bauarbeiten für vorraussichtlich zwei bis drei Wochen gesperrt. Demzufolge stehen auch keine Kurzzeitparkplätze vor meinem Bestattungshaus zur Verfügung.

Ich halte hinter den Gebäuden auf den vorderen Privatparkplätzen einen Kundenparkplatz für Sie bereit. Sie erreichen diesen über die Schulstraße, erste Einmündung rechts – nach HOT-Elektro. Dieser ist entsprechend gekennzeichnet.

Es ist geschafft

Die Zelte sind nach nunmehr 16 Jahren am alten Standort abgebrochen und ab dem 15. Februar 2021 darf ich Sie nun am neuen

Dresdner Straße 12 – 09337 Hohenstein-Ernstthal

begrüßen.

Telefonnummer, E-Mail usw. sind erhalten geblieben.

Neuer Standort – neues Logo

Ab dem 15. Februar 2021 finden Sie mein Büro in Hohenstein-Ernstthal in der

Dresdner Straße 12
ehemals
“Kunstgewerbe Schraps”

Die Renovierung ist abgeschlossen
Die ersten Möbel sind schon umgezogen

Beratungen sind an diesem Tag selbstverständlich möglich, wobei wir aus technischen Gründen erst ab dem 16. Februar 2021 richtig starten können.

Wie oben zu sehen, habe ich bei dieser Gelegenheit auch das Logo neu und zeitgemäßer gestalten lassen.

Dienstbereitschaft – Weihnachten 2020 – Neujahr 2021

Selbstverständlich bin ich auch von Heilig Abend 2020 bis Neujahr 2021 ohne Einschränkungen dienstbereit für Sie erreichbar.

Dies gilt auch für den Fall, dass der Tod in einem Krankenhaus eingetreten ist. Gern stehe ich Ihnen auch hier für erste Fragen und ggf. Vereinbarung des Termins für das Beratungsgespräch usw. telefonisch zur Verfügung.

In dringenden Angelegenheiten ist auch an den Feiertagen und den jeweils folgenden Sonntagen eine Beratung in meinem Büro oder über mein Videokonferenz-System (keine Installation notwendig), ohne Aufpreis, möglich.

Das Büro in Hohenstein-Ernstthal wird vom 28.12. – 31.12.2020 jeweils von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr besetzt sein. Dennoch ist eine telefonische Voranmeldung von Vorteil.

Rufen Sie mich einfach an und wir finden einen Weg zueinander – Telefon: 03723 627698

Bleiben Sie gesund

Enrico Schüppel

Hinweise zu COVID-19

Liebe Angehörige,
Liebe Trauernde,

durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ergeben sich auch für Menschen, die einen Trauerfall haben, einige Einschränkungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen wichtige Informationen an die Hand geben, inwieweit sich dies auf Bestattungen, Trauerfeiern und Beratungsgespräche auswirkt.

Ich bin – wie gewohnt – täglich 24 Stunden für Sie erreichbar.

Sie können gewiss sein, dass ich trotz der aktuellen Einschränkungen im öffentlichen und sozialen Raum, weiterhin für Abholungen und Überführungen vom Sterbeort zur Verfügung stehe und die Verstorbenen angemessen versorge. Selbstverständlich werde ich im Rahmen der Vorgaben Abschiednahmen und Trauerfeiern durchführen.

Was ist bei Beratungsgesprächen zu beachten?

Wenn Sie für ein Beratungsgespräch zu mir kommen, bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich zum persönlichen Beratungstermin aufgrund der verordneten Kontaktbeschränkungen und Mindestabstände leider jeweils nur 2 Personen in meinen Büros empfangen kann, so wie es die Größe der Räumlichkeiten zulässt. Ein “Schnutendeckel” ist dabei gern gesehen.

Sollten Sie jedoch Krankheitssymptome aufweisen oder Kontakt zu betroffenen Personen gehabt haben, bitte ich Sie, nicht in meine Büros zu kommen. Das Gespräch können wir online gestützt über das Telefon oder auch über unser Videokonferenz-System (keine Installationen notwendig & DSGVO-konform) führen.

Grundsätzlich bitte ich um telefonische Terminvereinbarung unter 03723 627698 oder 037204 924880. Kurzfristige Treffen sind in der Regel möglich

Hausberatungen können in der derzeitigen Situation nicht erfolgen.

Welche Auswirkungen gibt es bei Trauerfeiern?

Es ist wichtig, die aktuellen Vorgaben örtlicher Behörden, Friedhöfe und Institutionen zu beachten. Die Regelungen können sich innerhalb kürzester Zeit verändern. Momentan kann ich wie folgt zusammenfassen:

Sofern die sogenannte “Notbremse” zutrifft dürfen Trauerfeiern nur mit maximal 30 Trauergästen (Update vom 25.04.2021) stattfinden. Immer unter der Maßgabe, dass der Mindestabstand und die Hygieneregeln eingehalten werden können. Die Kontaktdaten der Gäste müssen weiterhin erfasst werden.

Viele Regionen und Friedhofsträger haben die Feierhallen/Aussegnungshallen/Friedhofskapellen wieder geöffnet, unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen. Die Teilnehmerzahl kann in diesen Räumen eingeschränkt sein.

Zum Schutz aller Anwesenden müssen wir unsere Verhaltensweisen während der Trauerfeier anpassen:

  • Kein Händeschütteln, keine Umarmungen
  • Abstand zu anderen Menschen halten (mind. 1,5 Meter)
  • Beim Husten und Niesen von anderen wegdrehen, Mund und Nase mit der Ellenbeuge abdecken
  • Hände gründlich waschen oder desinfizieren
  • Teilweise ist das Auslegen von Kondolenzlisten untersagt, um zu vermeiden, dass mehrere Personen den gleichen Stift berühren.

In den meisten Fällen ist es möglich, Bestattungen und Trauerfeiern gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen bzw. eine größere Trauerfeier nachzuholen, wenn Sie sich mehr Gestaltungsspielraum wünschen.
Wir informieren Sie gern über die momentan geltenden Regelungen und suchen mit Ihnen gemeinsam nach guten Wegen.

Zum Schutz vor Ansteckungen sind Abschiednahmen von mit dem Coronavirus infizierten Verstorbenen am offenen oder geschlossenen Sarg nicht gestattet.

Ich wünsche Ihnen in dieser besonderen Zeit viel Kraft und dass Sie gesund bleiben.

Ihr Enrico Schüppel

Historische Bestattungskutschen

Wenn wir heute mit unseren modernen Überführungsfahrzeugen die Verstorbenen zum Friedhof bringen, dann stellt sich oft die Frage, wie man das früher gemacht hat.

Darum widmet sich meine derzeitige Schaufenstergestaltung in Hohenstein-Ernstthal dem Thema “historische Bestattungsfahrzeuge” mit entsprechenden Modellen.

Schauen Sie im Vorbeigehen einfach mal rein. Bis Mitte September haben Sie noch ausreichend Gelegenheit dazu.