Häufige Fragen zur Bestattung

FAQ auf einen Blick

  1. Was tun wenn jemand stirbt? – Arzt rufen, dann uns kontaktieren.
  2. Wer trägt die Kosten? – Die nächsten Angehörigen, erstattbar aus dem Erbe.
  3. Welche Bestattungsart? – Erd-, Feuer-, See- oder alternative Bestattung möglich.
Häufige Fragen zur Bestattung

Antworten auf Ihre Fragen – klar, ehrlich und ohne Umwege.

Egal ob bereits ein Trauerfall vorliegt, er erwartet wird oder Sie sich einfach informieren möchten – hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden.

Wenn der Tod eintritt

Rufen Sie zunächst einen Arzt, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt. Ist kein Hausarzt erreichbar, hilft der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 oder der Notruf 112.

Sobald die Todesbescheinigung vorliegt, können wir die Überführung und hygienische Versorgung übernehmen. Wenn der Tod erwartet wird, können Sie uns auch vorher informieren.

Ja. Wir nennen Ihnen Rufnummern und Ansprechpartner für die Leichenschau oder informieren den Arzt auf Wunsch selbst.

Die Überführung können wir erst nach Ausstellung der Todesbescheinigung durchführen.

Das Pflegepersonal übernimmt die erste Benachrichtigung des Arztes. Anschließend können Sie uns kontaktieren – wir koordinieren die Überführung direkt mit der Einrichtung.

In Sachsen ist die Aufbahrung zu Hause bis zu 24 Stunden unter bestimmten hygienischen Voraussetzungen möglich. Wir beraten Sie dazu gern persönlich und klären die Details im Einzelfall.

Formalitäten & Kosten

In Sachsen sind die nächsten Angehörigen gesetzlich verpflichtet, für eine standesgemäße Bestattung zu sorgen – unabhängig vom persönlichen Verhältnis oder den finanziellen Mitteln (§ 10 Abs. 1 SächsBestG).

Gibt es keinen Bestattungspflichtigen, veranlasst das Ordnungsamt die Bestattung auf Kosten des Verpflichteten (§ 10 Abs. 3 SächsBestG).

Grundsätzlich der Bestattungspflichtige. Er kann sich die Kosten aus dem Erbe erstatten lassen (§ 11 Abs. 4 SächsBestG).

Hat der Verstorbene einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen, werden die Bestattungfskosten aus dem hinterlegten Guthaben oder der Sterbegeldversicherung beglichen.

Die Kosten setzen sich zusammen aus den Leistungen des Bestatters sowie den Gebühren des Friedhofs und Krematoriums. Das Angebot wird individuell und schriftlich erstellt – transparent und ohne versteckte Kosten.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns für ein unverbindliches Kostenangebot.

In der Regel: Personalausweis, Geburtsurkunde, je nach Familienstand Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners. Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung fehlender Dokumente.

§ 616 BGB regelt die Freistellung – eine konkrete Dauer ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Viele Tarif- und Arbeitsverträge enthalten jedoch konkrete Regelungen. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber direkt an.

Fristen

In der Praxis vergehen zwischen Sterbefall und Beisetzung erfahrungsgemäß ein bis drei Wochen – abhängig von Behördenlaufzeiten, Krematorium und Friedhofsverfügbarkeit.

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt am Sterbeort aus. Wir kümmern uns um Beantragung und Abholung – in der Regel innerhalb von drei Tagen.

In der Regel zwischen 20 und 30 Jahren, je nach Friedhof und Grabart. Bei Wahlgräbern kann das Nutzungsrecht oft verlängert werden. Wir beraten Sie gern dazu.

Bestattungsarten

  • Erdbestattung – Der Verstorbene wird im Sarg beerdigt.
  • Feuerbestattung – Einäscherung, Urne wird auf einem Friedhof beigesetzt.
  • Seebestattung – Urnenbeisetzung auf See.
  • Alternative Formen – z. B. Baumbestattung, Himmelsbestattung, Erinnerungskristalle.

Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten – ohne Druck und auf Augenhöhe.

Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene im Sarg beigesetzt. Bei der Feuerbestattung wird er eingeäschert – die Urne muss anschließend auf einem Friedhof beigesetzt werden.

Die Urne wird ohne namentliche Kennzeichnung in einer Gemeinschaftsanlage beigesetzt – in der Regel kostengünstiger. Wir beraten Sie gern persönlich dazu.

Konfessionelle und kommunale Friedhöfe sind grundsätzlich für alle Menschen offen – unabhängig von Religion oder Konfessionszugehörigkeit.

Trauerfeier & Abschied

Ja – und das ist ausdrücklich erwünscht. Jeder Mensch verdient einen Abschied, der zu ihm passt. Ob besondere Musik, selbst geschriebene Texte oder ein ungewöhnlicher Rahmen – wir setzen um, was möglich ist.

So früh wie möglich – sobald der Termin feststeht. Als eigener Trauerredner bin ich persönlich für Sie da: mit Hausbesuch im Umkreis von 25 km oder auf Wunsch per Telefon.

Briefe, Bilder, Schmuck oder andere persönliche Gegenstände können mitgegeben werden. Bei der Feuerbestattung gelten besondere Vorschriften. Wir beraten Sie, was möglich ist.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Wir antworten persönlich – kostenlos und unverbindlich.


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