Hinweise zu COVID-19

Liebe Angehörige,
Liebe Trauernde,

durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ergeben sich auch für Menschen, die einen Trauerfall haben, einige Einschränkungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen wichtige Informationen an die Hand geben, inwieweit sich dies auf Bestattungen, Trauerfeiern und Beratungsgespräche auswirkt.

Ich bin – wie gewohnt – täglich 24 Stunden für Sie erreichbar.

Sie können gewiss sein, dass ich trotz der aktuellen Einschränkungen im öffentlichen und sozialen Raum, weiterhin für Abholungen und Überführungen vom Sterbeort zur Verfügung stehe und die Verstorbenen angemessen versorge. Selbstverständlich werde ich im Rahmen der Vorgaben Abschiednahmen und Trauerfeiern durchführen.

Was ist bei Beratungsgesprächen zu beachten?

Wenn Sie für ein Beratungsgespräch zu mir kommen, bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich zum persönlichen Beratungstermin aufgrund der verordneten Kontaktbeschränkungen und Mindestabstände leider jeweils nur 2 Personen in meinen Büros empfangen kann, so wie es die Größe der Räumlichkeiten zulässt. Ein “Schnutendeckel” ist dabei gern gesehen.

Sollten Sie jedoch Krankheitssymptome aufweisen oder Kontakt zu betroffenen Personen gehabt haben, bitte ich Sie, nicht in meine Büros zu kommen. Das Gespräch können wir online gestützt über das Telefon oder auch über unser Videokonferenz-System (keine Installationen notwendig & DSGVO-konform) führen.

Grundsätzlich bitte ich um telefonische Terminvereinbarung unter 03723 627698 oder 037204 924880. Kurzfristige Treffen sind in der Regel möglich

Hausberatungen können in der derzeitigen Situation nicht erfolgen.

Welche Auswirkungen gibt es bei Trauerfeiern?

Es ist wichtig, die aktuellen Vorgaben örtlicher Behörden, Friedhöfe und Institutionen zu beachten. Die Regelungen können sich innerhalb kürzester Zeit verändern. Momentan kann ich wie folgt zusammenfassen:

Sofern die sogenannte “Notbremse” zutrifft dürfen Trauerfeiern nur mit maximal 30 Trauergästen (Update vom 25.04.2021) stattfinden. Immer unter der Maßgabe, dass der Mindestabstand und die Hygieneregeln eingehalten werden können. Die Kontaktdaten der Gäste müssen weiterhin erfasst werden.

Viele Regionen und Friedhofsträger haben die Feierhallen/Aussegnungshallen/Friedhofskapellen wieder geöffnet, unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen. Die Teilnehmerzahl kann in diesen Räumen eingeschränkt sein.

Zum Schutz aller Anwesenden müssen wir unsere Verhaltensweisen während der Trauerfeier anpassen:

  • Kein Händeschütteln, keine Umarmungen
  • Abstand zu anderen Menschen halten (mind. 1,5 Meter)
  • Beim Husten und Niesen von anderen wegdrehen, Mund und Nase mit der Ellenbeuge abdecken
  • Hände gründlich waschen oder desinfizieren
  • Teilweise ist das Auslegen von Kondolenzlisten untersagt, um zu vermeiden, dass mehrere Personen den gleichen Stift berühren.

In den meisten Fällen ist es möglich, Bestattungen und Trauerfeiern gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen bzw. eine größere Trauerfeier nachzuholen, wenn Sie sich mehr Gestaltungsspielraum wünschen.
Wir informieren Sie gern über die momentan geltenden Regelungen und suchen mit Ihnen gemeinsam nach guten Wegen.

Zum Schutz vor Ansteckungen sind Abschiednahmen von mit dem Coronavirus infizierten Verstorbenen am offenen oder geschlossenen Sarg nicht gestattet.

Ich wünsche Ihnen in dieser besonderen Zeit viel Kraft und dass Sie gesund bleiben.

Ihr Enrico Schüppel