Welches Bestattungsunternehmen kann ich wählen, wenn die Polizei den Verstorbenen beschlagnahmt hat?

Im Regelfall wird die Polizei ihren Vertragsbestatter mit der Überführung des Verstorbenen  beauftragen. Es hat aber nur die Aufgabe den Verstorbenen vom Sterbe- bzw. Auffindungsort zu einem von der Polizei festgelegtem Ort zu überführen. Sie haben also weiterhin die freie Wahl des Bestattungsunternehmen. Niemand darf Ihnen anderslautende Vorschriften machen oder entsprechende Empfehlungen aussprechen.

Sofern Sie sich bereits im Vorfeld für ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens entschieden haben können Sie auch die Beamten vor Ort bitten, dieses mit den entsprechenden Diensten zu beauftragen, welche sonst der Vertragsbestatter ausführen würde. Erfahrungsgemäß wird man im Regelfalle ihrem Wunsch entsprechen.