Nein – In Sachsen gilt derzeit die sogenannte “Friedhofspflicht”. Eine Beisetzung ist nur auf Friedhöfen, ausgewiesenen Bestattungsplätzen und in seltenen Fällen auch Kirchen zulässig. (§ 1 sowie § 18 Abs. 1 SächsBestG)
Nein – In Sachsen gilt derzeit die sogenannte “Friedhofspflicht”. Eine Beisetzung ist nur auf Friedhöfen, ausgewiesenen Bestattungsplätzen und in seltenen Fällen auch Kirchen zulässig. (§ 1 sowie § 18 Abs. 1 SächsBestG)